Erweiterung AV-GWR, Nachführungsgemeinden

Im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) werden zurzeit alle bewohnten oder gewerblich genutzten Objekte verwaltet. Mit der Totalrevision der Verordnung über den GWR per 1. Juli 2017 wurde die Erfassungspflicht auf alle Gebäude ausgedehnt. Die HMQ AG führt im Auftrag des Kantons Graubünden die Erweiterung des GWR in seinen 18 Nachführungsgemeinden durch.

Auftraggeber: Kanton Graubünden, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Jahr: 2022
Ort: Nachführungsgemeinden

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